Leitfaden für Gründung und Führung einer Minifeuerwehr


     

Diese Seite wird ständig aktualisiert und erweitert                    Stand: 06.03.2009

     
Brandschutzerziehung für Kinder ab vier Jahre

Solange es in Deutschland Feuerwehren gibt, wird von diesen die Brandschutzaufklärung als eine ihrer wichtigsten Aufgaben angesehen. Leider beschränkte sich diese Aufklärung lange Zeit auf die Vermittlung von Hinweisen und Verhaltensregeln, die in erster Linie an die Erwachsenen gerichtet waren.

Man erkannte erst relativ spät, dass es eigentlich nicht möglich ist, diese zu erziehen. Daher konzentrieren sich die Bemühungen nun auf die jungen Mitbürger unserer Gesellschaft, die Kinder.

In der Freiwilligen Feuerwehr Praunheim ist die Brandschutzerziehung für Kinder ab vier Jahren Bestandteil eines Ausbildungsprogramms durch die Gründung der Minifeuerwehr im Jahr 1992 realisiert worden.

Dadurch ist es möglich geworden, Kindern ein positives Brandschutzverhalten im Rahmen des Mini-Feuerwehrdienstes zu vermitteln.

Immer wieder werden Anfragen an uns gestellt wie man eine Minifeuerwehr gründet und führt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, eine Art Starthilfe für alle Freiwilligen Feuerwehr die eine Minifeuerwehr gründen möchten anzubieten. Die Hilfe entstand aus 16 Jahren Erfahrungen mit den Minis und alles Schwierigkeiten die es galt zu bewältigen bis wir zu dem Stand von heute gekommen sind. Nun liegt es an Ihnen aus den gemachten Erfahrungen ihren eigen Weg zu finden.
 

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Gründung einer Minifeuerwehr

  1. Tipps für die Gründung und den „Betrieb“ einer Kinderfeuerwehr

  2. Versicherungsschutz für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren

  3. Versicherungsschutz für Kinder ab vier Jahre

  4. Ab welchem Alter ist der Eintritt in eine Kinderfeuerwehr für sinnvoll

  5. Satzung - Ordnung der Minifeuerwehr

  6. Chronologie der Minifeuerwehr Praunheim

  1. Vorbereitungen für den Dienst

  1. Erarbeitung des Dienst und Veranstaltungsplan

  2. Dienst- und Veranstaltungsplan

  3. Inhalte des Unterrichtes

  4. Workshop

  1. Erfahrungen nach 17 Jahren Minifeuerwehren
  1. Fazit nach 17 Jahren Minifeuerwehrfeuerwehr

  2. Was wurde bei der Minifeuerwehr im Laufe der Zeit verändern und verbessert

  3. Was wir sonst noch für das Thema wichtig halten

  4. Praunheimer Modell

 

Tipps für die Gründung und den „Betrieb“ einer Kinderfeuerwehr

Die Hauptfrage vor Gründung einer Minifeuerwehr ist die der versicherungsrechtlichen Absicherung der Kinder im Dienst sowie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus und zurück.

Ein anderer, nicht zu unterschätzender, Schwerpunkt ist nach wie vor, die Überzeugung des Vorstandes/ der Wehrführung, die manche Freiwilligen Feuerwehren daran hindern, eine Minifeuerwehr zu gründen. Als ich es damals es tat, konnte ich meinen Vorstand mit einem kleinen Trick überzeugen. Als ich sagte, dass dies die Vereinskasse nicht belastet, war der Weg geebnet. Ich wurde zwar belächelt, aber ich bekam die Freigabe und das Vertrauen ausgesprochen.


Versicherungsschutz für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren

In Hessen konnte nach etlichen Jahren der Rechtsunsicherheit durch einen Antrag an den Hessischen Landtag, initiiert durch unser Mitglied, Herrn Stadtverordneten Dr. Walter Seubert, die Versicherungsfrage für die Minifeuerwehr in veränderter Form ins Gesetz aufgenommen werden. Dadurch wurde endlich eine klare Rechtslage hinsichtlich der Versicherung geschaffen. Leider ist auf dem Weg des Antrages bis zur Gesetzesänderung ein kleiner Fehler unterlaufen, der bei Bekanntwerden nicht mehr korrigiert werden konnte. Im Gesetzestext wurde die Mitgliedschaft statt ab vier Jahren unrichtigerweise ab sechs Jahren festgeschrieben. Das ist aber nicht gravierend, da wir diese zwei Jahre durch die sogenannte Florianversicherung sowie durch eine eigene Versicherung absichern.“

Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), wird wie folgt geändert:

§ 8 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"§ 8 Jugendfeuerwehren, Kindergruppen"

2. Als neuer Abs. 3 wird eingefügt:

"(3) Zur Nachwuchsgewinnung können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder von sechs bis zehn Jahren Kindergruppen gebildet werden."

3. Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4 und wie folgt geändert: Nach dem Wort "Jugendfeuer-wehren" werden die Worte "und Kindergruppen" eingefügt.

Begründung:

Zu Art. 1:
Durch die Ergänzung des Abs. 3 in § 8 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wird zugelassen, dass Kinder im Alter von sechs bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Kindergruppen an die Aufgaben und Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren herangeführt werden können ("Löschzwerge", "Bambinifeuerwehr", "Wichtelfeuerwehr"). Dadurch soll das Ehrenamt gefördert, dem Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren begegnet und der demografischen Entwicklung gegengesteuert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder den Freiwilligen Feuerwehren auch in der Jugend und als Erwachsene verbunden bleiben, wenn sie möglichst frühzeitig an die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren herangeführt werden. Aufgrund der bisher gültigen Altersgrenze für Jugendfeuerwehren (ab Vollendung des zehnten Lebensjahres) haben sich viele Kinder bereits an andere Vereine oder Organisationen gebunden und sind so den Freiwilligen Feuerwehren als mögliche Nachwuchskräfte verloren gegangen. Mit der Gesetzesinitiative wird gleichzeitig das Ziel verfolgt, die heute bereits häufig vorhandenen Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren im HBKG als anerkannte Einrichtungen der Feuerwehren gesetzlich zu verankern. Damit werden dann auch die Kinder im Alter von sechs bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in den umfassenden gesetzlichen Unfallschutz nach SGB VII einbezogen.

 
Versicherungsschutz für Kinder ab vier Jahre

Die SV Sparkassenversicherung und der Landesfeuerwehrverband Hessen haben einen Versicherungs-vertrag für Feuerwehren in Hessen abgeschlossen. Das Paket des Florianvertrages beinhaltet eine Zusatzversicherung für Minifeuerwehren.

Florianvertrag für Feuerwehrvereine - Versicherungsleistungen erweitert - von Gerd Fuchs

Die SV Sparkassen Versicherung, der Landesfeuerwehrverband Hessen und der Thüringer Feuerwehr-Verband haben gemeinsam ein neues Paket geschnürt. Der seit vielen Jahren bekannte und bewährte „Florianvertrag“ – Feuerwehrversicherungsvertrag für Feuerwehrvereine, der zuletzt als Rahmenvertrags-werk jeweils gesondert für die Bundesländer Hessen und Thüringen angeboten wurde, ist jetzt gebündelt.

Zur Historie:
Zum 01.01.1978 haben die SV Sparkassen Versicherung und der Landesfeuerwehrverband Hessen ein globales Versicherungsvertragswerk, den Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereine in Hessen - genannt „Florian-Vertrag“, - ins Leben gerufen. Mit diesem Rahmenvertrag bietet die SV Sparkassen Versicherung als öffentlicher Versicherer und Partner der Feuerwehren in ihrem Geschäfts-gebiet Versicherungsschutz für die vielfältigen Aktivitäten der Feuerwehrvereine und Feuerwehrverbände in Hessen. Mit dem Versicherungsangebot wurde damals einem langgehegten Wunsch der Feuerwehren, kompakten Versicherungsschutz zu bieten, entsprochen. Der Rahmenvertrag hatte eine bis dahin bestehende Versicherungslücke geschlossen.

Die überaus guten hessischen Erfahrungen wurden im Jahre 1991 im Zuge des Aufbaues des Feuerwehrvereins- und -verbandswesens in Thüringen auch auf den Freistaat Thüringen übertragen. Analog Hessen schloss der Thüringer Feuerwehr-Verband mit der SV Sparkassen Versicherung einen Rahmenvertrag, mit dem der "Florian-Vertrag" deckungsgleich in das thüringische Geschäftsgebiet übertragen wurde.

Das erweiterte Vertragswerk:
In das bisherige Vertragswerk, das bisher moderat fortgeschrieben wurde, sollten nun die Erkenntnisse und Erfahrungen aus vielen Beratungen, Anfragen und Schadenregulierungen, die sich während der langen Laufzeit ergeben haben, einfließen.

Im Zuge der notwendigen Umstellung der Versicherungsleistungen auf Euro zum 01.01.2002 sind von den Vertragspartnern alle Erkenntnisse zusammengetragen und beraten worden.

Das Ergebnis der Beratungen zwischen den Vertragspartnern, der SV Sparkassen Versicherung, dem Landesfeuerwehrverband Hessen und dem Thüringer Feuerwehr-Verband, sind

angemessene Anhebungen der Versicherungsleistungen in den Sparten Unfall-, Kasko-, Haftpflicht- und Sachversicherung und die

Einbeziehung von Erweiterungen im Versicherungsumfang wie

gegenseitige Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder untereinander und

Mietsachschäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung und

Vandalismus in der Sachversicherung.

Weil das Rahmenvertragswerk mit den Risiken Unfall, Haftpflicht, Kasko, Sach, Vertrauensschaden, Rechtsschutz und dem dafür eingeräumten Sonderbeitrag nicht allumfassend sein kann und die Aktivitäten und Tätigkeiten der Feuerwehrvereine und -verbände in ihrer Ausprägung zusätzliche Versicherungsleistungen beanspruchen, bietet die SV Sparkassen Versicherung zusätzliche Pakete für die Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen einen zusätzlichen Beitrag an.


Zusätzlich haben wir für die Kinder ab vier bis sechs Jahre eine eigene Versicherung abgeschlossen.

 
Ab welchem Alter ist der Eintritt in eine Kinderfeuerwehr für sinnvoll

Ich hatte schon 1991 über das Eintrittsalter der Minifeuerwehrmitglieder eine andere Vorstellung als die sogenannten „Gelehrten“. Vier Jahre war für mich das richtige Einstiegsalter, denn gerade in diesem Alter besteht ein besonderer Gefahrenschwerpunkt für die Kinder. Ein nicht unwesentlicher Grund für meine Ansicht war, dass über die Kinder die Eltern erreicht werden. Die Meinung der Experten, man könne Erwachsene nicht mehr erziehen, ist schlichtweg falsch. Gerade Eltern von Kleinkindern müssen in ihrer Vorbildfunktion das erlernte Wissen der Minis zu Hause umsetzen. Nur ein Beispiel: Im Minidienst lernen die Kinder unter anderem die Bedienung und Funktionsweise der Notrufnummern. Damit sie diese im Ernstfall nicht vergessen, müssen die Nummern auf dem Telefonhörer notiert werden. Damit sind die Eltern gezwungen, dies umzusetzen, denn jedes Kind bringt sein Wissen automatisch mit nach Hause. Erst Jahre später konnten die Experten vom Eintrittsalter mit 4 Jahren überzeugt werden.“

 

Satzung - Ordnung der Minifeuerwehr

 

Freiwillige Feuerwehr
Frankfurt am Main – Praunheim - gegründet 1920 e. V.

Ordnung
der
Minifeuerwehr
Frankfurt am Main
Praunheim

gegründet 03. März 1992

Die Minifeuerwehrordnung
ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung (§16), aber verbindlich.
Sie muss von der Mitgliederversammlung des Vereines verabschiedet werden.
 

Inhalt: Seite:
Deckblatt der Minifeuerwehrordnung 1
Inhaltsverzeichnis 2
§ 1 – Name, Aufsicht 3
§ 2 – Aufgaben und Ziele 3
§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft 3
§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft 3
§ 5 – Soziale Sicherung 3
§ 6 – Minifeuerwehrausschuss 3
§ 7 – Minifeuerwehrwart 4
§ 8 – Stellv. Minifeuerwehrwart 4
§ 9 – Weitere Betreuer 4
§ 10 – Mittel 4
§ 11 – Schlussbestimmung 4

Hinweis zur Miniordnung:
Die Ordnung sieht, auch wenn es nicht ausdrücklich formuliert ist, das weibliche bzw. das männliche
Geschlecht aller Funktionsinhaber vor.

§ 1 – Name, Aufsicht
1. Die Minifeuerwehr Frankfurt am Main - Praunheim (im weiteren „Minifeuerwehr“ genannt) ist eine Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Franfurt am Main – Praunheim gegründet 1920 e.V. (im weiteren „FF-Praunheim“ genannt).
2. Sie ist eine Abteilung des Vereines und untersteht der fachlichen Aufsicht und Betreuung des Wehrführers der FF–Praunheim, der sich dazu des Minifeuerwehrwartes bedient.

§ 2 – Aufgaben und Ziele
1. Die Minifeuerwehr vermittelt eine Brandschutzaufklärung für Kinder.
2. Ziele der Brandschutzaufklärung sind:
• Richtiges Verhalten bei einem Brand;
• Wie hole ich Hilfe, Absetzen eines Notrufes;
• Feuer, Freund und / oder Feind;
• Richtiger Umgang mit Zündmitteln.
3. Rechtzeitiges erlernen von Verhaltensweisen in gefährlichen Situationen zum Schutz von Leib und Leben.
4. Neben der Brandschutzaufklärung soll auch das soziale Miteinander vermittelt und gefördert werden.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
1. Das Kind sollte das 4. Lebensjahr vollendet haben und eine schriftliche Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten muss vorliegen.
2. Die Mitgliedschaft in der Minifeuerwehr ist beitragsfrei.
3. Über die Aufnahme in die Minifeuerwehr entscheidet nach Vorschlag des Minifeuerwehrwartes der Wehrführer der FF-Praunheim.


§ 4 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch

1. mit Erreichen des 10. Lebensjahres, Ausnahmen sind durch Zustimmung des Wehrführers möglich.
2. Übernahme des Kindes in die Jugendfeuerwehr.
3. die schriftliche Austrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten.
4. mehr als 8-maligen unentschuldigtem Fernbleiben vom Minifeuerwehrdienst.,
5. Beschluss des Minifeuerwehr-Ausschusses mit Zustimmung des Wehrführers.
Die Entscheidungsgründe sind dem Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.
Gegen die Beendigung der Mitgliedschaft kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich Widerspruch bei dem Wehrführer
eingelegt werden (an die im Fuß angegeben Adresse).

§ 5 – Soziale Sicherung
1. Die Mitglieder der Minifeuerwehr sind auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie im Minifeuerwehrdienst versichert.
2. Bei allen Aktivitäten sollte die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Kindes berücksichtigt werden.

§ 6 – Minifeuerwehrausschuss
1. Die Mitglieder des Minifeuerwehrausschusses (im weitern „Miniteam“ genannt) müssen Mitglied des Vereins sein.
2. Das Miniteam setzt sich zusammen aus:
• dem Minifeuerwehrwart;
• dem stellv. Minifeuerwehrwart;
• und weiteren Betreuern.
3. Aufgaben des Miniteams:
• es organisiert sich selbst und bereitet die Minifeuerwehrdienste vor;
• es bestellt den stellv. Minifeuerwehrwart;
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen;
• Mitgliederangelegenheiten.

§7 – Minifeuerwehrwart
1. Der Minifeuerwehrwart wird durch die Mitgliederversammlung des Vereines von der Einsatzabteilung auf fünf Jahre gewählt.
2. Er ist das Bindeglied zwischen der Minifeuerwehr und dem Wehrführer und berichtet diesem.
3. Er muss Mitglied der Einsatzabteilung sein und die Ausbildung eines Truppführers haben. Die
Gruppenführerausbildung ist anzustreben.
4. Weiterhin sollte er die Jugendleiterkarte der hessischen Jugendfeuerwehr und einen Lehrgang für
Brandschutzerziehung haben.

§ 8 – Stellv. Minifeuerwehrwart
1. Der stellv. Minifeuerwehrwart unterstützt den Minifeuerwehrwart bei der Durchführung seiner Aufgaben und vertritt den Minifeuerwehrwart bei dessen Abwesenheit.
2. Er wird von dem Miniteam für fünf Jahre bestellt und muss schriftlich dem Vorstand gemeldet werden.
3. Er muss Mitglied der Einsatzabteilung sein und die Ausbildung eines Truppführers haben. Die
Gruppenführerausbildung ist anzustreben.
4. Weiterhin sollte er die Jugendleiterkarte der hessischen Jugendfeuerwehr und einen Lehrgang für
Brandschutzerziehung haben.


§ 9 – Weitere Betreuer
1. Der Minifeuerwehrwart beruft weitere Betreuer.
2. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
3. Aufgaben sind:
• Kassenführung -> ist geregelt in der Kassenordnung der FF-Praunheim;
• Schriftverkehr;
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
• Mitgestaltung der Minifeuerwehrdienste.
4. Unterstützung der Minifeuerwehrführung.


§ 10 – Mittel und Kasse
1. Die Mittel für die Aufgaben in der Minifeuerwehr werden aufgebracht durch:
• Zuschuss vom Verein,
• Zuschuss vom Kreisfeuerwehrverband,
• freiwillige Zuwendungen,
• sonstige Einnahmen.
2. Die Kasse ist von den Revisoren des Vereines mit der Hauptkassenprüfung zu prüfen.


§ 11 – Schlussbestimmung

Diese Minifeuerwehrordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung
am _____ / _____ / __________ in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Minifeuerwehr vom 09.03.1994 außer Kraft.
Unterschriften: Frankfurt am Main den _____ / _____ / __________
Vereinsvorsitzende Wehrführer Minifeuerwehrwart


 

Chronologie der Minifeuerwehr Praunheim

1991
Die Idee wurde geboren. Aufgrund immer wieder auftretender Presseberichte, in denen von Kindern als Brandopfern berichtet wird, sowie auch immer häufigerer Anfragen durch Eltern der Umgebung, deren Kinder sehr Feuerwehrinteressiert, aber für die Jugendfeuerwehr, in die man damals erst mit 12 Jahren eintreten konnte, noch zu jung waren, entschloss sich der Wehrführer der FF Praunheim, Wolfgang Mehmel, zur Gründung einer Minifeuerwehr. Dies geschah am 5.März 1992 in Absprache mit dem damaligen Stadtbrandinspektor Gerd Weidhaas. Bei seiner Arbeit tatkräftig unterstützt wurde Wolfgang Mehmel vom Gerätewart Marcus Döpfner.

1992
Am 5.3. wurde der erste Minifeuerwehrdienst mit vier Kinder abgehalten

1992
Erlaubnis durch Branddirektor Pro. Reinhard Ries und Stadtbrandinspektor Weidhaas

Nach vielen Schreiben und Terminen bestätigte der Branddirektor Reinhard Ries im Jahre 1993 im nach hinein offiziell die Gründung der Minifeuerwehr Praunheim als erste Minifeuerwehr in Frankfurt und vermutlich von Deutschland.

1994
Gespräche und Schriftverkehr mit der Eigenunfallversicherung (heute Unfallkasse Hessen) über die Versicherung geführt. Da es aber nach den gesetzlichen Bestimmungen, weil es keine tägliche Unterweisung war, konnte die Versicherungsfrage trotz Wohlwollen der Eigenunfallversicherung nicht verankert werden.

1995
Übernahme

1996
Versicherung durch den Deutschen Ring

1996
Teamwechsel. Da die Aufgaben eines Wehrführers und eines Gerätewartes an sich schon ausfüllend sind und Wolfgang Mehmel „geeignete Nachfolger“ gefunden hatte, wechselte die Minifeuerwehr nach den Sommerferien 1996 in die Hände des Mini-Teams, welches damals aus Gerhard Suchomel, Martin Simon und Martina Kühn bestand.

Bei den Dreien allein blieb es in den folgenden Jahren aber nicht, da die Kinderzahl von 15 in 1996 auf bis zu 58 in 1998 anstieg. Die heutige Größe des Mini-Teams beträgt sieben Teamer.

1996
Eigenes Logo für die Minifeuerwehr Praunheim wurde erschaffe. Dieses Logo benutzt mit unserer Zustimmung heue alle Frankfurter Minifeuerwehren, sowie der Stadtminifeuerwehr Vorstand.

1997
Anfrage bei Herrn Pro. Dr. Heinz Riesenhuber (Mitglied des Deutschen Bundestages) auf Änderung des Gesetzes aus der Reichsversicherungsordnung.

1997
Nach Hinweis von Pro. Dr. Heinz Riesenhuber wurde beim Magistrat der Stadt Frankfurt ein Antrag auf Übernahme der Versicherung für die Minifeuerwehr
gestellt.

1997
Bis zum Jahr 1997 gründeten auch die Freiwilligen Feuerwehren in Heddernheim, in Kalbach und in Nieder-Eschbach eine Minifeuerwehr. Somit gab es nun 4 Minifeuerwehren in Frankfurt, was uns natürlich sehr freute, zeigte es uns doch, das das Interesse und der Bedarf an einer Minifeuerwehr nicht nur auf unseren Stadtteil begrenzt war.

1999
54 Kinder davon 10 Mädchen und 44 Jungen in der Minifeuerwehr Praunheim

1999
Bei der Wehrführerversammlung am 22. Februar 1999 wurde durch Martina Kühn eine kurze Präsentation über die Minifeuerwehr und deren Ziele vorgeführt, um das Interesse der Wehrführer auf die Minifeuerwehr zu lenken.

Gliederung Präsentation
II.Historie III.
Statistische Daten
IV.
V. Struktur und Aufbau von
a) Des Minifeuerwehrdienstes
b) b) der Minifeuerwehr FF Praunheim

Vorstellung und Begrüßung

Historie Am 03.03.1992 beschließt Wolfgang Mehmel in Absprache mit dem damaligen Stadtbrand-inspektor Gerd Weidhaas eine Minifeuerwehr aufzubauen. 1993 wird diese Gründung durch den Branddirektor Reinhard Ries bestätigt.

Statistische Daten Ziele der Minifeuerwehr Die Minifeuerwehr strebt in ihrer Arbeit mehrere Ziele an, aber an erster Stelle steht, den Kindern schon früh zu vermitteln, wie sich selbst in einer Gefahrensituation schützen können. Im Falle eines Brandes: den Ort/ die Wohnung sofort zu verlassen. sich niemals vor dem Feuer zu verstecken, was gerade bei Kindern im Alter zwischen 4 und 6 Jahren sehr häufig der Fall ist. aber im Gegenzug auch nicht Feuerwehrmann zu spielen. Kindern muss klar gemacht werden, dass im Falle eines Feuers auch der Rauch sehr gefährlich ist, und man deshalb auf Knien rutschend den Brandort zu verlassen hat. Hilfe herbeizuholen, durch Verständigen der Nachbarn oder durch eigenständiges Absetzen des Notrufes. Richtiger Umgang mit Zündmitteln und brennbaren Materialien, um Brände durch Zündelei zu vermeiden. Angstabbau - Verhindern, dass auch bei Kindern Panik entsteht und sozusagen ein Selbstschutz automatisiert wird, dass heißt Hilfe herbeiholen, etc. wird „abgespult“. Bekanntmachen mit den anderen Bereichen, die von der Feuerwehr abgedeckt werden: z.B. Hochwassereinsatz, Katastrophenschutz, Personenrettung, etc. Kleine „Erste Hilfe“, damit Kinder Kleinstverletzungen versorgen können. Verkehrserziehung: Kennenlernen der verschiedenen Verkehrsschilder, „wie gehe ich richtig über die Straße“ ? Soweit möglich: Stärken des sozialen Verhaltens und des Teamworks Struktur und Aufbau des Minidienstes an erster Stelle steht in der Minifeuerwehr die Brandschutzerziehung mit den 4 Eckpunkten: Was ist Feuer ? – Feuer – mein Freund oder Feind ? – Was tun, wenn’s brennt? – Wie kann ich helfen? Brandschutzerziehung ist schon seit mehreren Jahren ein Bereich der Berufsfeuerwehr und wird in Kindergärten und Schulen von besonders geschulten Berufsfeuerwehrleuten praktiziert. Material zum Thema Brandschutzerziehung ist daher auch sehr vielfältig und es liegen diverse Arbeitsmappen vor, an denen man sich orientieren kann. Außerdem werden innerhalb der FF Seminare für Kinder- und Jugendarbeit angeboten. die von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen Feuerwehr besucht werden. Vorteil dabei für die Minifeuerwehr: mehr Zeit für die theoretische und praktische Ausarbeitung und Durchführung und die Möglichkeit, sich auf jedes Kind individuell einzustellen, so wie die Kinder auch auf uns. Saisonale Themenwahl, d.h. wir können z.B. im Sommer auf besondere Gefahren beim Grillen, etc. hinweisen, so wie um die Weihnachtszeit auf leichtentflammbare Dekorationsmaterialien, wie z.B. die berühmten Adventskränze. Die Minifeuerwehr ist eine Kombination aus Theorie und Praxis, gerade im Falle des Absetzens des Notrufs. Wir sprechen mit den Kindern über verschiedene gefährliche Situationen, die sich z.T. schon selbst erlebt haben und setzen daraufhin den Notruf ab. Weitere Bereiche bildet die Ausarbeitung der schon genannten Ziele, wie z.B. Verkehrserziehung, erste Hilfe, etc. Spielen und Basteln Besichtigung der verschiedenen Feuerwehrinstitutionen: Feuerlöschboot, Feuerwachen, Atemschutzstrecken, FH Feuerwehr, Polizeiwachen. Dadurch wird die Theorie „greifbar“. Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten: Kinderfest im Zoo, Tag der offenen Tür Feuerwache 1, Aktionstag der Jugendfeuerwehr, Stadtteilfeste und seit 1998 kleiner „Bundeswettkampf“. der Minifeuerwehr selbst Jede Minifeuerwehr hat einen gewählten Minifeuerwehrwart und einen Stellvertreter Versicherung: mehrere gescheiterte Anläufe bei der Eigenunfallversicherung seit 1992, so wie auch beim Magistrat. Nachdem wir uns an Herrn Riesenhuber gewandt hatten, erklärte dieser uns als Erster, warum die Versicherung der Kinder sich als so schwierig erweist, empfahl uns aber gleichzeitig, eine eigene Versicherung abzuschließen und dem Magistrat vorzulegen. Der Antrag auf Privatversicherung wurde so wiederum an den Magistrat gestellt, bewilligt, allerdings wurde der zu bezahlende Betrag aus dem Topf der Freiwilligen Feuerwehren genommen, was nicht im Sinne der Minifeuerwehr war. Unfallversicherung deckt einen Schaden bis zu 3 Mio. DM ab. Kostenpunkt: 260,- DM im Jahr, mit dem 40 Kinder im Dienst versichert sind. Finanzierung Gerade bei einer so großen Gruppen von Kindern, wie z.B. in Praunheim, ist es sehr schwierig, das Bastelmaterial zu finanzieren. In Praunheim wird daher der Minifeuerwehr jährlich ein bestimmter Betrag aus der Hauptkasse zur Verfügung gestellt. Sachspenden der Eltern geben uns zusätzlich einen etwas größeren Spielraum. Wichtig zu erwähnen ist es sicherlich auch, dass die Minifeuerwehr kostenfrei ist, damit den Kindern die Teilnahme nicht dadurch verwehrt ist, dass es den Eltern aus finanziellen Problemen heraus nicht möglich ist. Aus den Augen verlieren sollten wir auch nicht, dass durch die Brandschutzerziehung der Kinder durch die Minifeuerwehr wir automatisch auch die Eltern erreichen.

1999
Eine grundsolide, allgemeine Satzung, welche unsere Arbeit in einen festen Rahmen stellte und ein wesentlicher Meilenstein auf unserem Weg zu einer Stadtminifeuerwehr darstellte. Wir lehnten unsere Satzung an die der Jugendfeuerwehr an, da wir diese als, für unsere Bedürfnisse passende ansahen.


2000
Aufnahme als ordentlichem Mitglied im Kreisfeuerwehrverband. Im Jahr 2000 kam für uns dann der langersehnte Tag. Auf dem Kreisfeuerwehrverbandstag im März wurde neben vielen anderen Dingen auch über einen klitzekleinen Antrag abgestimmt. Er lautete „Aufnahme der Minifeuerwehr Frankfurt in den Kreisfeuerwehrverband der Stadt Frankfurt am Main.“. Und das, worauf wir so lange hingearbeitet haben, wurde endlich wahr. Der Antrag wurde angenommen und wir waren von nun an ordentliches Mitglied des Kreisfeuerwehrverbandes. Mit allem was dazu gehört. Mit Sitz im Vorstand, mit einem Stadtminifeuerwehrwart, mit dessen Stellvertreter, Schriftführerin, Kassiererin und…….


2001
Erster Stadtminitag. Es gibt den Kreisverbandstag, es gibt den Stadtjugendfeuerwehrtag, was jetzt noch fehlte war der erste Stadtminifeuerwehrtag. Dieser fand am 23.03.2001 im Gerätehaus von Kalbach statt. Und er kostete uns viel Schweiß. Man sagt, alles hat irgendwann einmal sein erstes Mal. Auch wenn unsere Veranstaltung recht klein und bescheiden gehalten war, so hatten wir doch ziemliches Lampenfieber. Wie das halt so vor einer Premiere ist. Die Einladungen an die richtigen Personen schreiben, der Ablauf des Abends und all die sonstige Vorbereitung machten uns doch manchmal einige Kopfschmerzen. Und wir waren sehr glücklich, als wir den Abend als „gelungen über die Bühne gebracht“ bezeichnen konnten.


2002
Nun sind wir also im Jahr 2002 angelangt. Um Frankfurt herum gründeten sich weitere Minifeuerwehren nach unserem Modell, und auch in Frankfurt gibt es Freiwillige Feuerwehren, die über die Gründung einer Minifeuerwehr ernsthaft nachdenken.

Wir hielten zum zweiten mal unseren Stadtminifeuerwehrtag ab, nahmen erneut am Aktionstag der Jugendfeuerwehr teil, ebenso am Bundeswettkampf auf Kreisebene, am Tag der offenen Tür der Stadt Frankfurt, am Zoofest und sind nun angelangt bei der Akademischen Feier zum 10jährigen Bestehen der Minifeuerwehr Praunheim, zu dessen weiteren Verlauf ich ihnen viel Vergnügen wünsche und mich mit der Erwartung der kommenden 15 Jahre, von denen ich dann zu berichten hoffe, von Ihnen verabschieden möchte.

 

Inhalte des Unterrichtes

Minifeuerwehr: Kinder setzen sich mit Hilfe von Erwachsenen mit Gefahrensituationen, die z. B. durch Feuer ausgelöst werden, auseinander und lernen, wie sie sich richtig verhalten.

THEORIE und PRAXIS

* Ein wichtiger Teilbereich der Minifeuerwehr: Brandschutzerziehung

* Grundlagen der Brandschutzerziehung und Ziel:

1) Was ist eigentlich Feuer ?
2) Feuer: Freund und/ oder Feind ?
3) Was tun - wenn’s brennt ?
4) Hilfe herbeiholen (Schwerpunkt: Notruf absetzen)

Anders als bei der Brandschutzerziehung durch die Berufsfeuerwehr in Schulen und
Kindergärten, hat die Minifeuerwehr die Zeit, sich im Einzelnen länger auf ein Thema einzulassen.
Dies bedeutet: mehr Zeit für die theoretische und praktische Ausarbeitung mit den Kindern.

* Andere Bereiche der Minifeuerwehr: Wie ist die Feuerwehr ausgerüstet ?
Wofür braucht man die Feuerwehr noch ?
Was gehört zur Feuerwehr noch dazu ? (NAW)
Was macht die Polizei ?
Das kleine „Einmal Eins“ der ersten Hilfe

* Spielerisch lernen: Wie gehe ich richtig mit Feuer um ?
Überlegt handeln

Kameradschaft
Hilfsbereitschaft
Vertrauen geben - Vertrauen gewinnen

Die Brandschutzerziehung kann eigentlich nicht früh genug ansetzen. Die Kinder sollten allerdings in einem Alter sein, in dem sie schon Zusammenhänge „wenn es brennt, rufe ich die Feuerwehr und die kommt und hilft“, erkennen können.

Feuer kann für jedes Alter und in unterschiedlichster Form für Menschen lebensgefährlich werden. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass schon Kinder lernen, wie sie sich in einer lebensbedrohenden Situation verhalten müssen.

Schon ein Kind, das dadurch sich selbst oder anderen das Leben rettet, ist Beweis genug.
So kann das Wissen, das man sich angeeignet hat, für sich und andere zum Lebensretter werden.

 
Erarbeitung des Dienst und Veranstaltungsplan
 
Naturkatastrophen
Notruf absetzen
retten-löschen-bergen-schützen
Verkehrserziehung
 
Naturerfahrung Feuer-Wasser-Erde-Luft
Wind und Wetter
Frühjahr-Sommer-Herbst-Winter
 

 
Experimente/ "forschen" kleinere Experimente
 
kleine Chemiekunde
kleine Menschenkunde

Arbeiten mit Mikroskop
Arbeiten mit Werkstoffkoffern vom EJW
 
 
 
Spieldienst Brettspiele
Ballspiele
Spiele zum Austoben
Spiele zur Förderung der sozialen Verantwortung/ Sozialverhaltens
Rollenspiele
Lernspiele
"Draußen"-Spiele, z.B. zur Vorbereitung "Spiel ohne Grenzen"
Video
 
sowohl feuerwehrbezogen, als auch andere
 
Basteldienst Ausarbeitungen zu sämtlichen Arbeitsgruppen
Papier
Farben
  Holz
Ton
Stoff
 
Besichtigungen, Ausflüge Feuerwachen
Werksfeuerwehren
Flughafenfeuerwehr
Polizei
Hundestaffel
Höhenrettung
Rettungshunde
Christopher
Krankenwagen
Feuerlöschboot
 
Feuerwehrmuseum
historisches Feuerwehrmuseum
"Highlights" im Minidienst Grillfeier
Lesenacht
Spielnachmittag unter einem bestimmten Motto
Schnitzeljagd "unter Feuer"
regelmäßiges jährliches Treffen mit anderen Minifeuerwehren
Abwehrtechniken (Manuela Schmidt)
"Ich sag nein" Gewalts- und Missbrauch-Prävention
  Veranstaltungen für die Mini mit externen Personen, z.B.                      Drogen                                                                                                                                 Missbrauch                                 
 
 
Info/ Sitzungen Minifeuerwehr  Minivorbereitung im Detail
Sitzungen Minifeuerwehr Frankfurt
Elternabend
offizielle Präsentationen 
 
Veranstaltungen Frankfurt Aktionstag
Kinderfest im Zoo
Kinderfest FES
Museumsuferfest
Parade der Kulturen
Präsentationen bei Veranstaltungen
Urlaub/ Ferien  
 
 
 


Dienst und Veranstaltungsplan
 
Januar Februar März
1 Do   1 So   1 So  
2 Fr   2 Mo   2 Mo  
3 Sa   3 Di   3 Di MWS II (Heddernh)
4 So   4 Mi   4 Mi JFA (Niederursel)
5 Mo   5 Do   5 Do  
6 Di   6 Fr Verhalten bei Feuer 6 Fr Elemente Erde
7 Mi 7 Sa   7 Sa  
8 Do   8 So   8 So  
9 Fr   9 Mo   9 Mo  
10 Sa   10 Di   10
Di
Elternabend
11 So   11 Mi   11 Mi  
12 Mo   12

Do

  12
Do
 
13 Di   13 Fr Fasching 13 Fr Elemente: Erde
14 Mi   14 Sa   14 Sa KFVT (Sachsenh)
15 Do   15 So   15 So  
16 Fr      basteln 16 Mo   16 Mo  
17 Sa Workshop 17 Di Jahrestreffen BSE 17 Di  
18 So   18 Mi   18 Mi  
19 Mo MWS I (Hausen) 19 Do   19 Do  
20 Di   20 Fr Stadtminifeuerwehrtag 20 Fr JHV Aktive
21 Mi KMS I (Oberusel) 21 Sa   21 Sa Stadtjugendfwt
22 Do   22 So   22 So  
23 Fr   Gefahren im Winter 23 Mo   23 Mo  
24 Sa   24 Di   24 Di  
25 So   25 Mi   25 Mi  
26 Mo   26
 Do
VS II (Praunheim) 26 Do  
27 Di   27 Fr Elemente:Erde 27 Fr
28 Mi MiniVorb. 28 Sa Treffen: Büro 28 Sa  
29 Do         29 So  
30 Fr MiniVorb.       30 Mo
31 Sa         31 Di  
 
April Mai Juni
1 Mi   1 Fr   1 Mo  
2 Do   2 Sa   2 Di  
3 Fr   3 So   3 Mi MWS IV (Kalbach)
4 Sa   4 Mo   4 Do  
5 So   5 Di   5 Fr Feuerlöschboot
6 Mo   6 Mi   6 Sa  
7 Di 7 Do   7 So  
8 Mi   8 Fr Naturwerkstatt 8 Mo  
9 Do   9 Sa   9 Di  
10 Fr   10 So   10 Mi  
11 Sa   11 Mo   11 Do  
12 So   12 Di   12 Fr  
13 Mo 13 Mi 13 Sa  
14 Di   14 Do   14 So  
15 Mi   15 Fr Naturwerkstatt 15 Mo  
16 Do VS III (Praunheim) 16 Sa   16 Di  
17 Fr Minivorb. 17 So   17 Mi  
18 Sa   18 Mo   18 Do  
19 So   19 Di   19 Fr Gerätekunde
20 Mo   20 Mi   20 Sa  
21 Di   21 Do   21 So  
22 Mi   22 Fr   22 Mo JFA (Bonames)
23 Do MWS III (Sachsenh) 23 Sa   23 Di  
24 Fr Schnitzeljagd 24 So   24 Mi  
25 Sa Aktionstag JF 25 Mo   25 Do  
26 So   26 Di   26 Fr
27 Mo   27 Mi   27 Sa  
28 Di   28 Do VS IV (Praunheim) 28 So  
29 Mi   29 Fr   29 Mo  
30 Do   30 Sa Tag der offenen Tür 30 Di  
      31 So        
 
Juli August September
1 Mi   1 Sa   1 Di  
2 Do   2 So   2 Mi  
3 Fr JuMiDienst 3 Mo   3 Do  
4 Sa BWB 4 Di 4 Fr

              Experimente

5 So   5 Mi   5 Sa  
6 Mo   6 Do   6 So  
7 Di   7 Fr   7 Mo  
8 Mi   8 Sa   8 Di  
9 Do   9 So   9 Mi  
10 Fr 10 Mo   10 Do VS V (Praunheim)
11 Sa   11

Di

  11 Fr

               Experimente

12 So   12 Mi 12 Sa  
13 Mo   13 Do   13 So  
14 Di 14 Fr   14 Mo  
15 Mi   15 Sa   15 Di  
16 Do   16 So   16 Mi  
17 Fr   17 Mo   17 Do  
18 Sa   18 Di 18 Fr MWS V (Rödelh)
19 So   19 Mi 19 Sa Weltkindertag
20 Mo   20 Do 20 So  
21 Di 21 Fr 21 Mo  
22 Mi   22 Sa   22 Di
23 Do   23 So   23 Mi  
24 Fr   24 Mo   24 Do  
25 Sa 5 J. Mini Hausen 25 Di 25 Fr Naturwerkstatt
26 So   26 Mi   26 Sa  
27 Mo   27 Do   27 So  
28 Di 28 Fr Miniolymp 28 Mo
29 Mi   29 Sa 29 Di  
30 Do   30 So   30 Mi  
31 Fr   31 Mo        
 
Oktober
November Dezember
1

Do

Elternabend 1 So   1 Di  
2

Fr

Werksfeuerwehr 2 Mo   2 Mi  
3 Sa   3 Di   3 Do  
4 So   4 Mi   4
Fr
Mini Weihnachten
5 Mo   5 Do   5 Sa  
6 Di   6 Fr BSE: Weihnachten 6 So  
7 Mi   7 Sa   7 Mo  
8 Do   8 So St. Martinsmarkt 8 Di  
9 Fr Bes. Werksfeuerwehr 9 Mo   9 Mi  
10 Sa   10 Di   10 Do  
11 So   11 Mi   11 Fr  
12 Mo   12 Do   12 Sa Weihnachtsfeier Ak
13 Di 13 Fr BSE: Weihnachten 13 So  
14 Mi   14 Sa   14 Mo  
15 Do   15 So   15 Di  
16 Fr   16 Mo   16 Mi  
17 Sa   17 Di   17 Do  
18 So   18 Mi   18 Fr  
19 Mo   19 Do   19 Sa  
20 Di   20 Fr Plätzchen backen 20 So  
21 Mi JFA (Sindlingen) 21 Sa JAT 2009 21 Mo  
22
Do
  22 So   22 Di  
23 Fr   23 Mo   23 Mi  
24 Sa   24 Di   24 Do  
25 So   25 Mi   25 Fr  
26 Mo   26 Do   26 Sa  
27 Di   27 Fr Plätzchen backen 27 So  
28 Mi   28 Sa   28 Mo  
29 Do