Feuerwehr Praunheim drehte mit RTL einen Nachrichtenbeitrag "Gefährliche Böller"


Alle Jahre wieder ???

Fordern Unfälle, mit Pyrotechnik, in der Silvesternacht, und in der Zeit „zwischen den Jahren“, eine Vielzahl von Personen- und Sachschäden.

Schon von den in Deutschland, für das Silvesterfest, zugelassenen Feuerwerkskörpern
gehen erhebliche Gefahren, bei unsachgemäßem Umgang aus. Schlimmer jedoch ist es, wenn Illegal aus dem Ausland importiertes (sog. Polenböller) Feuerwerk zum Einsatz kommt.

Dieses wurde von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) nicht getestet und
Klassifiziert, deshalb ist der Besitz und das Verwenden in Deutschland verboten.

Eine ganz neue, besorgniserregende Dimension haben sog. Selbstlaborate angenommen.
Das war der Grund, weshalb RTL Deutschland, einen Nachrichtenbeitrag über diese
„Pyrotechnik“ aufzeichnete.

Auf vielen Seiten im Internet werden detaillierte Rezepte und Anleitungen zur Herstellung
Aller möglichen Sprengstoffe angeboten. Selbst vor der Anleitung zur Nitroglycerin Herstellung schrecken einige Webautoren nicht zurück!

Dieser Umstand und die Tatsache, dass die meisten „Rezepte“ auch von ungeübten Laien
Nachgemacht werden können gibt Anlass zu allergrößter Sorge. Immerhin handelt es sich bei den meisten, der benötigten Chemikalien um Stoffe, die ohne viel Aufwand im Baumarkt, der Apotheke oder der Drogerie zu bekommen sind.

Werden diese Stoffe, von Laien, gemischt dann gehen von den Ergebnissen Gefahren aus,
die selbst ein Fachmann nicht mehr genau einschätzen kann. Das Mischen, Lagern und Transportieren solcher Selbstlaborate ist LEBENSGEFÄHRLICH!

Oft genug müssen die Entschärfer der Polizei solche selbst gebastelten Bomben aus Kinderzimmern bergen. Sie riskieren dabei Ihre Gesundheit und Ihr Leben. In vielen Fällen entgehen die Nachbarn und Hausbewohner eines solchen „Bastelkids“ nur durch Glück und Zufall einer Katastrophe.

Wie können das Eltern verhindern?

1.) Silvesterfeuerwerk gehört NICHT in die Hände von Minderjährigen.
     Besitz, Umgang und Verwendung sind NUR Personen ab dem 18.Lebensjahr
     Gestattet – Auch hier gilt der Satz ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER

2.) Vorsicht wenn Sie bei Ihren Kindern Chemikalien entdecken. Fragen Sie Ihr Kind
     WOHER es sie hat und WOZU es sie benötigt.

3.) Reden Sie offen mit Ihren Kindern über die Gefahren. Und seien Sie Vorbild.

4.) Erlauben Sie Ihren Kindern das Abbrennen von sog. Kleinstfeuerwerk – erkennbar
     An der Zulassungsnummer BAM – P1…… - unter Aufsicht.



Redakteur Mark Kohlbecher RTL
und
Pyrotechniker Peter Aust